Rauchverbot
Gemäß dem Gesetz 42/2010 vom 30. Dezember ist das Rauchen in allen Bereichen des Hotels, sowohl in öffentlichen als auch in privaten Bereichen, einschließlich aller Gästezimmer, strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen dieses Verbot liegt in der alleinigen Verantwortung des Zuwiderhandelnden und kann die Hotelleitung dazu veranlassen, die erforderlichen rechtlichen Schritte bei den zuständigen Verwaltungs- oder Justizbehörden einzuleiten, wie im genannten Gesetz vorgesehen.
Unabhängig von den in den geltenden Vorschriften festgelegten Strafen behält sich das Hotel das Recht vor, dem Gast bei Verstoß gegen das Rauchverbot in einem Zimmer einen zusätzlichen Betrag für außerordentliche Reinigungsdienste in Rechnung zu stellen, um das Zimmer in seinen „rauchfreien“ Zustand zurückzuversetzen.